Die Hausordnung gilt für alle Besucher und Gäste unserer Gottesdienste und Veranstaltungen sowie alle durch FCG Suhl genutzten oder gemieteten Räume. Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Bekanntgabe einer aktualisierten Version.
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die gemieteten Räumlichkeiten von FCG Suhl betreten, einschließlich:
Nicht-öffentliche Räume (Büros, Technikräume, Lager, Kinder-/Jugendräume außerhalb von Programmen) dürfen ausschließlich von autorisierten Personen betreten werden.
Das Hausrecht liegt vollständig beim Veranstalter / FCG Suhl. Der Veranstalter behält sich vor:
Den Anweisungen des FCG Suhl Teams ist jederzeit Folge zu leisten.
Alle Besucher und Gäste werden gebeten:
Störendes oder aggressives Verhalten kann zum Ausschluss führen.
Der Zutritt ist Besuchern und Gästen unserer Gottesdienste und Veranstaltungen gestattet. Nicht-öffentliche Bereiche sind klar gekennzeichnet oder durch Personal geschützt. Besucher dürfen sich nur in den für die jeweilige Veranstaltung freigegebenen Bereichen aufhalten.
Zum Schutz der Privatsphäre aller Besucher und Gäste gelten folgende Regeln:
Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität. Daher gilt:
Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Hierzu zählen u. a.:
Bei Verstoß kann ein sofortiger Hausverweis ausgesprochen werden.
Es ist untersagt:
Bei Verstößen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.
In allen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot:
Das Aufzeichnen von Gesprächen, Seelsorge- oder Gebetsmomenten sowie Veranstaltungen ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Mobiltelefone sind während des Gottesdienstes leise zu stellen.
FCG Suhl übernimmt keine Haftung für:
Bitte alle Abfälle in dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Bereiche sauber und respektvoll behandeln. Anweisungen des Teams zu Sauberkeit und Ordnung folgen.
Tiere sind in den Gemeinderäumen nicht erlaubt, mit Ausnahme von zertifizierten Assistenzhunden.
Im Notfall immer Ruhe bewahren und den Anweisungen des Teams folgen. Die markierten Notausgänge benutzen und Aufzüge im Notfall nicht verwenden (falls vorhanden).
Mit Betreten der Räumlichkeiten akzeptieren Besucher und Gäste diese Hausordnung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die:
Sie gilt in allen von der Gemeinde genutzten Räumen und bei allen Veranstaltungen.
Unsere Veranstaltungen sind öffentlich zugänglich, finden jedoch in privaten Räumen statt. Das Hausrecht liegt vollständig beim Veranstalter / FCG Suhl. Das bedeutet:
Folgende Tätigkeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Akkreditierung erlaubt:
Akkreditierungen erfolgen ausschließlich über den Vorstand der Freien Christlichen Gemeinde Suhl e.V.: info@fcgsuhl.de
Ohne schriftliche Genehmigung ist jede Form journalistischer Tätigkeit untersagt.
Es ist ausdrücklich untersagt:
Ein Verstoß gilt als schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte und in das Hausrecht.
Ohne schriftliche Freigabe ist es untersagt:
Das gilt auch für Fernsehen, Online-Formate, Social-Media-Kanäle, Privatjournalisten und Blogger / YouTuber / Influencer.
Interviews sind nur nach Vereinbarung erlaubt. FCG Suhl bestimmt:
Bei jeder Form journalistischer Tätigkeit ohne Genehmigung oder bei Verstößen gegen diese Richtlinie behält sich der Veranstalter vor:
Diese Maßnahmen können ohne Vorwarnung erfolgen.
Auf Anfrage der Gemeinde müssen Medienvertreter einen Presseausweis oder eine schriftliche Legitimation ihres Mediums oder eine gültige Identifikation (Personalausweis) vorlegen. Bei Verweigerung wird kein Zutritt gewährt.
Besonderer Schutz gilt für:
Sakraler Raum & Intimsphäre:
Unsere Gottesdienste sind ein sakraler Raum, in dem Menschen beten, glauben, weinen, danken, empfangen und persönliche Entscheidungen treffen. Sie sind Orte geschützter Intimsphäre, die nicht gefilmt, beobachtet oder dokumentiert werden dürfen. Dieser Schutz gilt für alle Gottesdienst- und Gebetsmomente – unabhängig von Umständen, Personen oder Absichten.
Grundsatz:
Das generelle Aufnahmeverbot bleibt bestehen und gilt auch dann, wenn einzelne Personen einer Aufnahme zustimmen würden.
Ausnahmen:
Ausnahmen sind ausschließlich durch FCG Suhl schriftlich zu genehmigen. Eine Zustimmung einzelner Besucher ersetzt oder erweitert das Aufnahmeverbot nicht.
FCG Suhl ist berechtigt, zum Schutz vor Manipulation oder Missverständnissen:
Dies dient ausschließlich der rechtlichen Absicherung.
Bei Verstößen gegen das Aufnahmeverbot oder das Hausrecht kann FCG Suhl:
Dies gilt insbesondere bei heimlichen Aufnahmen oder Veröffentlichungen ohne Genehmigung.
Diese Presse- und Medienrichtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Medienvertreter verbindlich.
Mit Betreten der Räumlichkeiten erkennt der Medienvertreter diese Richtlinie an.