HAUSORDNUNG FÜR BESUCHER UND GÄSTE

(Gilt für alle Gottesdienste, Veranstaltungen und Nutzungen der Räume der Freien Christlichen Gemeinde Suhl e.V.)

 

Herzlich willkommen bei der Freien Christlichen Gemeinde Suhl e.V. (FCG Suhl)

Die Hausordnung gilt für alle Besucher und Gäste unserer Gottesdienste und Veranstaltungen sowie alle durch FCG Suhl genutzten oder gemieteten Räume. Diese Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Bekanntgabe einer aktualisierten Version.


 

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die die gemieteten Räumlichkeiten von FCG Suhl betreten, einschließlich:

  • Gottesdienstraum / Veranstaltungsraum
  • Café- und Aufenthaltsbereiche
  • Mehrzweck- und Jugendräume
  • Sanitärbereiche
  • Empfangs- und Flurbereiche
  • alle weiteren von FCG Suhl genutzten Räume

Nicht-öffentliche Räume (Büros, Technikräume, Lager, Kinder-/Jugendräume außerhalb von Programmen) dürfen ausschließlich von autorisierten Personen betreten werden.

2. Hausrecht

Das Hausrecht liegt vollständig beim Veranstalter / FCG Suhl. Der Veranstalter behält sich vor:

  • Personen den Zutritt zu verweigern
  • Personen des Hauses zu verweisen
  • Hausverbote auszusprechen

Den Anweisungen des FCG Suhl Teams ist jederzeit Folge zu leisten.

3. Allgemeines Verhalten

Alle Besucher und Gäste werden gebeten:

  • sich respektvoll gegenüber anderen Personen zu verhalten
  • Räume, Mobiliar und technische Geräte sorgsam zu behandeln
  • Störungen des Gottesdienstes oder der Veranstaltung zu unterlassen
  • Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und beeinträchtigte Personen zu nehmen

Störendes oder aggressives Verhalten kann zum Ausschluss führen.

4. Zutritt und Aufenthaltsbereiche

Der Zutritt ist Besuchern und Gästen unserer Gottesdienste und Veranstaltungen gestattet. Nicht-öffentliche Bereiche sind klar gekennzeichnet oder durch Personal geschützt. Besucher dürfen sich nur in den für die jeweilige Veranstaltung freigegebenen Bereichen aufhalten.

5. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Zum Schutz der Privatsphäre aller Besucher und Gäste gelten folgende Regeln:

  • Während des Gottesdienstes und anderer Veranstaltungen sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen nicht gestattet, außer mit ausdrücklicher Genehmigung der FCG Suhl.
  • Aufnahmen von Personen – insbesondere von Kindern oder Jugendlichen – sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung bzw. mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
  • Das Mitschneiden von Gesprächen, Gebeten, Predigten oder Musik ohne Genehmigung ist untersagt.
  • Journalistisches Filmen, Fotografieren oder Tonaufzeichnen ist nur nach vorheriger Genehmigung zulässig (siehe Presse- und Medienrichtlinie).

6. Schutz Minderjähriger

Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität. Daher gilt:

  • Das Filmen oder Fotografieren Minderjähriger ist ohne schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten untersagt.
  • Das generelle Aufnahmeverbot bleibt bestehen und kann nicht durch die Zustimmung einzelner Erziehungsberechtigter aufgehoben werden. Aufnahmen dürfen nur durch FCG Suhl ausdrücklich freigegeben werden.
  • Kinderbereiche dürfen nur während offizieller Programme betreten werden.
  • Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zu Kinder- und Jugendräumen.

7. Waffen und gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Hierzu zählen u. a.:

  • Messer, Schlagwerkzeuge, Schreckschuss- oder Feuerwaffen
  • Pfefferspray und ähnliche Abwehrmittel
  • Pyrotechnik oder Explosivstoffe
  • Werkzeuge, die als gefährlich eingestuft werden können

Bei Verstoß kann ein sofortiger Hausverweis ausgesprochen werden.

8. Alkohol, Drogen und berauschende Mittel

Es ist untersagt:

  • Alkohol mitzubringen oder zu konsumieren
  • unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Mitteln teilzunehmen
  • illegale Substanzen mitzuführen

Bei Verstößen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.

9. Rauchen & Brandschutz

In allen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot:

  • Zigaretten, E-Zigaretten / Vapes, Shishas
  • sonstige Rauch- und Dampfgeräte
  • Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
  • Brandschutzzeichen sind zu beachten.

10. Elektronische Geräte & Aufzeichnungen

Das Aufzeichnen von Gesprächen, Seelsorge- oder Gebetsmomenten sowie Veranstaltungen ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Mobiltelefone sind während des Gottesdienstes leise zu stellen.

11. Fundgegenstände & Haftung

FCG Suhl übernimmt keine Haftung für:

  • verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände
  • abgestellte Fahrräder, Kinderwagen oder private Waren
  • Gefundene Gegenstände können beim Team abgegeben werden.

12. Hygiene & Ordnung

Bitte alle Abfälle in dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Bereiche sauber und respektvoll behandeln. Anweisungen des Teams zu Sauberkeit und Ordnung folgen.

13. Tiere

Tiere sind in den Gemeinderäumen nicht erlaubt, mit Ausnahme von zertifizierten Assistenzhunden.

14. Notfälle

Im Notfall immer Ruhe bewahren und den Anweisungen des Teams folgen. Die markierten Notausgänge benutzen und Aufzüge im Notfall nicht verwenden (falls vorhanden).

15. Abschlussbestimmung

Mit Betreten der Räumlichkeiten akzeptieren Besucher und Gäste diese Hausordnung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!

PRESSE- UND MEDIENRICHTLINIE

(Gilt für alle journalistischen Tätigkeiten, Medienvertreter und Personen, die Inhalte zur Veröffentlichung sammeln)
Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen sind öffentlich zugänglich, finden jedoch in privat angemieteten Räumen statt. Zum Schutz unserer Besucher und Gäste, insbesondere von Minderjährigen, sowie zum Schutz des Hausrechts gelten folgende verbindliche Regeln für Presse-, Medien- und Social-Media-Vertreter.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die:

  • journalistisch arbeiten
  • im Auftrag eines Medienunternehmens handeln
  • Inhalte zur Veröffentlichung sammeln
  • filmen, fotografieren oder Tonaufnahmen erstellen möchten
  • Recherche in unseren Räumlichkeiten betreiben wollen
  • Social-Media-Content mit journalistischem Charakter produzieren

Sie gilt in allen von der Gemeinde genutzten Räumen und bei allen Veranstaltungen.

2. Charakter der Veranstaltung & Hausrecht

Unsere Veranstaltungen sind öffentlich zugänglich, finden jedoch in privaten Räumen statt. Das Hausrecht liegt vollständig beim Veranstalter / FCG Suhl. Das bedeutet:

  • Es besteht kein Anspruch auf Zutritt für Medienvertreter.
  • Pressefreiheit hebt das Hausrecht nicht auf.
  • Der Zutritt kann jederzeit eingeschränkt, reguliert oder untersagt werden.

3. Akkreditierungspflicht für alle journalistischen Tätigkeiten

Folgende Tätigkeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Akkreditierung erlaubt:

  • Film- und Videoaufnahmen
  • Fotoaufnahmen jeglicher Art
  • Tonaufnahmen
  • Interviews
  • Recherche, Dokumentation oder Beobachtung zu beruflichen Zwecken
  • das Sammeln von Material zur späteren medialen Verwertung

Akkreditierungen erfolgen ausschließlich über den Vorstand der Freien Christlichen Gemeinde Suhl e.V.: info@fcgsuhl.de
Ohne schriftliche Genehmigung ist jede Form journalistischer Tätigkeit untersagt.

4. Verbot verdeckter Aufnahmen

Es ist ausdrücklich untersagt:

  • versteckte Kameras oder Mikrofone zu verwenden
  • mit Mobiltelefonen unauffällig mitzuschneiden
  • Smartwatches, Brillen, Kleidung oder Gegenstände mit Aufnahmefunktion zu nutzen
  • Gespräche oder Gebete verdeckt aufzunehmen
  • Gottesdienste heimlich zu filmen
  • Besucher oder Kinder ohne Zustimmung aufzunehmen

Ein Verstoß gilt als schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte und in das Hausrecht.

5. Filmen und Fotografieren in Veranstaltungen

Ohne schriftliche Freigabe ist es untersagt:

  • während Gottesdiensten und Veranstaltungen zu filmen oder zu fotografieren
  • Besucher, Gäste oder Teilnehmer aufzunehmen
  • Kinder- oder Jugendbereiche zu filmen
  • Gottesdiensträume/Veranstaltungsräume mit Kamera zu betreten
  • Kameras in Richtung Bühne, Technik oder Besucher/Gäste zu richten


Das gilt auch für Fernsehen, Online-Formate, Social-Media-Kanäle, Privatjournalisten und Blogger / YouTuber / Influencer.

6. Interviews & Gespräche

Interviews sind nur nach Vereinbarung erlaubt. FCG Suhl bestimmt:

  • Ort, Zeitpunkt und die Dauer
  • Fragestellungen / Themenbereich
  • Sprecher / Interviewpartner
  • Der Interviewte behält jederzeit das Recht, jede Frage unbeantwortet zu lassen, Fragen zurückzuweisen, das Gespräch zu unterbrechen oder das Interview vollständig zu beenden

7. Maßnahmen bei Verstößen gegen das Hausrecht

Bei jeder Form journalistischer Tätigkeit ohne Genehmigung oder bei Verstößen gegen diese Richtlinie behält sich der Veranstalter vor:

  • den sofortigen Abbruch von Film- oder Fotoaufnahmen zu veranlassen
  • Medienvertreter des Hauses zu verweisen und Hausverbot auszusprechen
  • Materiallöschung zu verlangen (bei nachweislichem Hausrechtsverstoß)
  • rechtliche Schritte einzuleiten


Diese Maßnahmen können ohne Vorwarnung erfolgen.

8.  Identitätsprüfung

Auf Anfrage der Gemeinde müssen Medienvertreter einen Presseausweis oder eine schriftliche Legitimation ihres Mediums oder eine gültige Identifikation (Personalausweis) vorlegen. Bei Verweigerung wird kein Zutritt gewährt.

9. Schutz von Besuchern & Minderjährigen

Besonderer Schutz gilt für:

  • Kinder, Jugendliche und Familien
  • Besucher und Gäste, die anonym bleiben möchten
  • Menschen in seelsorgerlichen oder sensiblen Situationen


Sakraler Raum & Intimsphäre:

Unsere Gottesdienste sind ein sakraler Raum, in dem Menschen beten, glauben, weinen, danken, empfangen und persönliche Entscheidungen treffen. Sie sind Orte geschützter Intimsphäre, die nicht gefilmt, beobachtet oder dokumentiert werden dürfen. Dieser Schutz gilt für alle Gottesdienst- und Gebetsmomente – unabhängig von Umständen, Personen oder Absichten.

Grundsatz:
Das generelle Aufnahmeverbot bleibt bestehen und gilt auch dann, wenn einzelne Personen einer Aufnahme zustimmen würden.

Ausnahmen:
Ausnahmen sind ausschließlich durch FCG Suhl schriftlich zu genehmigen. Eine Zustimmung einzelner Besucher ersetzt oder erweitert das Aufnahmeverbot nicht.

10. Eigene Aufnahmen von FCG Suhl

FCG Suhl ist berechtigt, zum Schutz vor Manipulation oder Missverständnissen:

  • Interviews selbst mitzuschneiden
  • journalistische Interaktionen zu dokumentieren
  • eigenes Beweismaterial zu sichern

Dies dient ausschließlich der rechtlichen Absicherung.

11. Haftung & Schadensersatz

Bei Verstößen gegen das Aufnahmeverbot oder das Hausrecht kann FCG Suhl:

  • Schadensersatzansprüche geltend machen
  • Anwalts- und PR-Kosten einfordern
  • weitere rechtliche Schritte einleiten

Dies gilt insbesondere bei heimlichen Aufnahmen oder Veröffentlichungen ohne Genehmigung.

12. Inkrafttreten

Diese Presse- und Medienrichtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Medienvertreter verbindlich.
Mit Betreten der Räumlichkeiten erkennt der Medienvertreter diese Richtlinie an.